DigiProtect
(Rechtekette)
Sehr geehrter Brian,
im Anhang finden Sie einen Mustervertrag, den DigiProtect mit den Rechteinhabern
abschließt. Bei dem angehängten Vertrag (~ Rahmeneckwertevereinbarung) handelt es sich
um den Vertrag zwischen DigiProtect und RLD Distribution L.L.C. aus Californien.
Wir würden uns über einen Hinweise von Ihnen freuen, ob Sie noch weitere Informationen
bzgl. der Verwertungsrechtekette, d.h. sämtliche Unterlagen vom Rechteinhaber, benötigen.
Bitte beachten Sie, dass der Rechteinhaber in Absatz 2 des Mustervertrages nicht die
ausschließlichen Nutzungsrechte überträgt ihre Produkte öffentlich zugänglich zu machen,
sondern nur aus naheliegenden Gründen im Bezug auf FilesharingSysteme.
Stellt dies nach britischem Recht irgendein Problem dar?
Neben diesem Punkt sollten wir meines Erachtens fernmündlich die Kommentare aus Ihrer
email vom 18. März 2008 erörtern. Sind Sie morgen den ganzen Tag in Ihrem Büro
erreichbar?
Der wichtigste noch offene Punkt, den wir besprechen müssen ist die finanzielle Seite.
Zunächst einmal muss ich klarstellen, dass 37,5 % statt 49 % heißt, dass 11,5 % an DRS
(DigiRights Solution) gezahlt werden müssen, was bedeutet dass DL (Davenport Lyons)
nach wie vor bei 37,5% landen.
Es sieht so aus, als bleibt die Finanzierung von strittigen Angelegenheiten weiterhin ein
offenes Thema.
Es ist wichtig für Sie zur Kenntnis zu nehmen ist, dass DigiProtect in Ihren Vereinbarungen
mit dem ursprünglichen Rechteinhaber keine Klausel hat, dass der ursprüngliche
Rechteinhaber strittige Angelegenheiten bezahlen muss. Das ganze Projekt ist für den
ursprünglichen Rechteinhaber ein "No Cost"Projekt.
Aus diesem Grund ist es für DP (DigiProtect) unmöglich, die Höhe einer Zahlungssumme zu
garantieren, die kaum vorhersehbar ist.
Das ganze Projekt ist, so wie es DL (Davenport Lyons) sieht, ein Art "Joint Venture" bei dem
kein Beteiligter den anderen Beteiligten mit Kosten belastet.
Wie bereits erwähnt, handhaben wir das so in Deutschland und da DL (Davenport Lyons)
einen beachtlichen Teil dazu beiträgt, ist das Geschäft immer noch profitabel, obwohl die
37,5 % Prozessgebühren beinhalten.
Wenn Sie schreiben, daß die Leitung von DL (Davenport Lyons) 25.000 IPAddressen pro
als Sollvorgabe versteht, dann wundere ich mich wie Sie bislang das Logistep Geschäft
durchgeführt haben, das lediglich 1.800 IPAddressen im ersten Jahr generiert hat.
Mit mindestens 12.000 IPAddressse , die DP (DigiProtect) erwartet zu liefern, sollte das
Geschäft von DL (Davenport Lyons) wesentlich profitabler sein. Das sollte im Grunde
rechtfertigen, daß der 37,5 %Anteil die strittige Arbeit mit abdeckt.
Wie dem auch sei, wir sollten diese Angelegenheit abschließend telephonisch besprechen,
sobald es für Sie am günstigsten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Udo Kornmeier
in Kopie an Andreas Walter (DigiProtect)
Rahmeneckwertevereinbarung
abgeschlossen zwischen
DigiProtect (nachstehend "DIGIPROTECT")
und
Redlight (nachstehend "LIZENZGEBER")
1. Vertragsgegenstand
LIZENZGEBER ist Inhaber von Nutzungs und Verwertungsrechten an pornographischen
Filmen. Durch die illegale Verwertung der Filmaufnahmen in sog. p2pNetzwerken entsteht
LIZENZGEBER ein wirtschaftlicher Schaden. Gegenstand dieses Vertrages ist die von
DIGIPROTECT von LIZENZGEBER geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die
wirtschaftlichen Nachteile, die LIZENZGEBER erleidet, zu verhindern.
2. Rechteeinräumung
Zur Erreichung des in Ziffer 1 genannten Zwecks räumt LIZENZGEBER DIGIPROTECT für
die Dauer des Vertrages ausschließliche Rechte an den in Anlage 1 oder weiteren Anlagen
zu diesem Vertrag aufgeführten Filmaufnahmen ein mit Bezug auf filesharing in sog. p2p
Netzwerken und filesharing Netzwerken, wie z.B. eDonkey, Kazaa, BitTorrent etc., die
Aufnahmen weltweit dezentral öffentlich zugänglich zu machen.
Die Vertragsparteien vereinbaren, daß durch eine schriftliche Zusatzvereinbarung weitere