Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen
Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als
Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft
wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares
Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. "Diese Art der Entsorgung ist
illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle
ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert
werden", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn
Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte
Lebensgemeinschaft. "Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein,
verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört",
erklärt Jessel. "Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag", so die
BfN-Präsidentin. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen,
die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden
durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher
vertrieben. Mit Sorge beobachtet das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch
gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die
Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen
können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und
verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von
Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge
gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff
liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus.
Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt)
führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit
des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen
von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten,
die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen
verdrängen können.
Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich
letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet
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der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch
Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit
befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen
oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle
aller Art sammeln.
Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal
abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer
entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staatsoder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese
von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von Ihnen
als Steuerzahler.
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen
umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine
bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten
Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten
können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell
einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn
schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter
Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt
weiterer Müll wie und Plastikabfälle nicht lange auf sich warten - weder für die Anlieger noch für
Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.
Die rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. Im
Einzelnen gibt die örtlich zuständige Behörde gerne Auskunft.
Quelle:
BfN Bundesamt für Naturschutz
Zum Originalartikel: Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen
Ein Artikel von ratschlag24.com
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